Modul I: Zertifikat „Zusatzqualifikation in Elternberatung § 95“
Anerkennung der Zusatzqualifikation Für Beratungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren nach §107 und §95 AußStrG können sich qualifizierte Berater beim Bundeskanzleramt Österreich (Sektion Familie und Jugend) um die Aufnahme in die entsprechende Liste geeigneter Fachpersonen bewerben. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die individuelle fachliche Eignung geprüft, wobei insbesondere der Grundberuf, einschlägige Zusatzqualifikationen sowie praktische Beratungserfahrung berücksichtigt werden. Die Beurteilung erfolgt stets personenbezogen auf Basis der gesamten beruflichen Qualifikation.
Der Lehrgang „Verpflichtende Elternberatungen in Österreich“ Modul I und Modul II der KOB Akademie zielt darauf ab, Teilnehmer fachlich auf die Durchführung solcher Beratungen vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren. Die Vortragenden verfügen über einschlägige Ausbildungen sowie langjährige fachliche Kompetenzen und praktische Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld.
Da die Prüfung der Eignung jedoch immer individuell durch das Bundeskanzleramt erfolgt, kann durch den Besuch des Lehrgangs keine Garantie für eine Aufnahme in die entsprechende Liste oder eine Anerkennung gegeben werden.