Psychosoziale Beratung wird in Österreich nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Honorarfrage ist im Einzelfall direkt abzuklären. Erstgespräche sind nur dann kostenfrei, wenn dies vorab besprochen und vereinbart wurde.
Für Personen, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert sind, besteht die Möglichkeit, sich über den „Gesundheitshunderter“ zu informieren: Dieser kann einmal jährlich für die Inanspruchnahme einer psychosozialen Beratung (Lebens- und Sozialberatung) im Bereich „Mentale Gesundheit“ beantragt werden:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817071&portal=svsportal
Lebens- und Sozialberaterinnen, die noch keinen Gewerbeschein haben und sich daher „in Ausbildung unter Supervison“ befinden, dürfen für die Arbeit mit Klient*innen kein Honorar, sondern nur einen Barauslagenersatz verlangen (für die erforderliche Raummiete, Fahrtkosten, etc.).