Seit gestern gibt es für unsere User die Möglichkeit nach Einrichtungen zu suchen,
die Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG anbieten:
www.beratungsstellen.at/elternberatung-vor-einvernehmlicher-scheidung
Sind auch Sie als "geeignete Person für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs.1 a AußStrG" anerkannt und an einer Eintragung interessiert, lassen Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen per eMail zukommen an: service@bestNET.com
Ihr bestNET.Team
bestNET.Intern