Seit gestern gibt es für unsere User die Möglichkeit nach Einrichtungen zu suchen,
die Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG anbieten:
www.beratungsstellen.at/elternberatung-vor-einvernehmlicher-scheidungSind auch Sie als "geeignete Person für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs.1 a AußStrG" anerkannt und an einer Eintragung interessiert, lassen Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen per eMail zukommen an:
service@bestNET.comIhr bestNET.Team
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