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News > Musterklage gegen Land Steiermark wird Fall für den Obersten Gerichtshof

"[...] Um als Lebens- und Sozialberater die Beratung und Betreuung von Menschen ausüben zu dürfen, bedarf es umfangreicher Ausbildungen. „Ohne entsprechenden Befähigungsnachweis wird keine Gewerbeberechtigung erteilt“, stellt der Obmann der zuständigen Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, Andreas Herz, klar.

Trotzdem schließt das Land Steiermark diese Berufsgruppe in vielen Bereichen der Auftragsvergabe aus, speziell was Supervisionsleistungen im Bereich der Behindertenhilfe betrifft. Hier lehnt man die Lebens- und Sozialberater nach wie vor ab, obwohl das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereits im März 2018 festgehalten hat, dass für die gewerbsmäßige Erbringung von Supervisionsleistungen grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater erforderlich ist. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:

https://news.wko.at/news/steiermark/musterklage-land-steierm...
Quelle: news.wko.at 18.03.2019


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