Erziehungs- und Elternberatung ist sinnvoll, wenn es im familiären Umfeld Schwierigkeiten und Konflikte gibt, wenn das Bedürfnis besteht, die eigene Erziehung zu reflektieren oder wenn Eltern Unterstützung für den Erziehungsalltag suchen. Im juristischen Sinne wird damit nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) eine Beratung verstanden, die Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen haben. Diese Elternberatung soll sie über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder informieren, um auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben.
Lebens- und Sozialberater*innen helfen Ihnen durch Erziehungs- und Elternberatung, wenn es im familiären Umfeld zu Konflikten kommt, wenn das Bedürfnis besteht, die eigene Erziehung zu reflektieren oder wenn Sie Unterstützung im Erziehungsalltag suchen.
Keywords: Erziehungsberatung, Elternberatung, Beratung nach §95 AußStrG, Scheidung
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