Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

28 News gefunden


Lebens- und Sozialberater bieten professionelle Hilfe an und warnen vor Seelenpfuschern“

Wien (OTS) - Die Wiener Lebens und Sozialberater lassen die Bevölkerung auch in der Weihnachtszeit mit Kummer, Sorgen und Ängsten nicht allein. Wie schon heuer im Frühjahr im ersten Lockdown sind auch zu Weihnachten die Telefonapparate der Hotline besetzt. Unter 0820 89 01 01 bieten die zertifizieren Lebens- und Sozialberater professionelle Hilfe an.

„Die Weihnachtszeit ist schon unter „normalen“ Umständen für viele Menschen eine emotionale Herausforderung. Insbesondere durch die vielfältigen Einschränkungen, Reise- und Kontaktverbote sind heuer aber viel mehr Menschen als sonst zu Weihnachten einsam. Es fällt ihnen die Decke auf den Kopf, sie haben Ängste, Kummer, Sorgen, die sie mit niemanden teilen können. Manche haben aufgrund der Ausnahmesituation auch Probleme mit dem Partner, der Partnerin. An all diese Menschen richtet sich unsere Hilfe“, umreißt Harald G. Janisch, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, das Angebot seiner Kolleginnen und Kollegen.

Aber Janisch warnt in dem Zusammenhang auch vor den verstärkt auf den Markt drängenden „Seelenpfuschern“. So nennt Janisch jene vermeintlichen Berater, Therapeuten und Coaches, die ohne jede seriöse, in Österreich anerkannte Ausbildung und Zertifizierung auf Kundenfang gehen.

„Ich würde jedem raten, der ein psychisches Anliegen oder Problem hat oder auf der Suche nach Coaching und Beratung ist, genau zu schauen, welche Ausbildung der Anbieter hat und welche Gewerbeberechtigung. Ein Gewerbeschein gibt schon eine gewisse Sicherheit, da stehen gesetzlich vorgegebene Regeln und Ausbildung dahinter. Gerne kommen die Seelenpfuscher auch via Internet aus dem Ausland zu uns. Daher sollte man darauf achten, dass deren Ausbildungen und Zulassungen in Österreich gelten“, empfiehlt Janisch einen Blick auf www.gutleben.wien. Dort ist unter „Psychologische Beratung“ gelistet, wer in Wien die Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung hat. ...
Quelle: OTS0070, 22. Dez. 2020, 10:33

"Telefon-Seelsorge und psychosoziale Betreuung für Salzburgerinnen und Salzburger

(LK) Das Corona-Virus kann nicht nur schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben sowie für soziale Einschränkungen sorgen, sondern ist auch für viele Menschen eine hohe psychische Belastung. Viele Beratungseinrichtungen müssen auch in den nächsten Wochen aufgrund von Präventionsmaßnahmen geschlossen bleiben. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21. März 2020

"(LK) 20 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nehmen heuer an der Ferienbetreuungsaktion der Lebenshilfe teil. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter des Landes Salzburg 29. Juli 2019

"(LK) Mit einem Aktionsplan zur gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion startet das Land Salzburg heute in St. Virgil mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg zu verbessern. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter des Landes Salzburg 23. April 2019

"[...] Um als Lebens- und Sozialberater die Beratung und Betreuung von Menschen ausüben zu dürfen, bedarf es umfangreicher Ausbildungen. „Ohne entsprechenden Befähigungsnachweis wird keine Gewerbeberechtigung erteilt“, stellt der Obmann der zuständigen Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, Andreas Herz, klar.

Trotzdem schließt das Land Steiermark diese Berufsgruppe in vielen Bereichen der Auftragsvergabe aus, speziell was Supervisionsleistungen im Bereich der Behindertenhilfe betrifft. Hier lehnt man die Lebens- und Sozialberater nach wie vor ab, obwohl das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereits im März 2018 festgehalten hat, dass für die gewerbsmäßige Erbringung von Supervisionsleistungen grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater erforderlich ist. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: news.wko.at 18.03.2019

Graz (OTS) - Um als Lebens- und Sozialberater die Beratung und Betreuung von Menschen ausüben zu dürfen, bedarf es umfangreicher Ausbildungen. "„Ohne entsprechenden Befähigungsnachweis wird keine Gewerbeberechtigung erteilt“", stellt der Obmann der zuständigen Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, Andreas Herz, klar. Trotzdem schließt das Land Steiermark diese Berufsgruppe in vielen Bereichen der Auftragsvergabe aus, speziell was Supervisionsleistungen im Bereich der Behindertenhilfe betrifft. Hier lehnt man die Lebens- und Sozialberater ab, obwohl das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im März 2018 festgehalten hat, dass für die gewerbsmäßige Erbringung von Supervisionsleistungen grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater erforderlich ist. "„Eine Diskriminierung, die wir so nicht länger zulassen werden“", betont Herz: "„Wir reichen als Fachgruppe eine entsprechende Musterklage gegen das Land Steiermark ein.“"

Rechtsanwalt Thomas Neger von der Kanzlei Neger/Ulm zu den Hintergründen: "„Die Behindertenhilfe - und damit auch die Supervision in der Behindertenhilfe - wird in Österreich insbesondere durch die Lebenshilfe Österreich als Verein und deren Unterorganisationen erbracht. Die Bundesländer, in diesem Fall das Land Steiermark, finanzieren die Behindertenhilfe durch Förderungen. Konkret verlangt das Land als Voraussetzung, damit jemand Supervisionen für Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe durchführen kann, als „Mindeststandard“ die Eintragung in gewisse „Listen“. Mangels Eintragung in eine dieser Listen lehnt das Land Steiermark die Durchführung von Supervisionen durch Lebens- und Sozialberater in der Behindertenhilfe ab und gewährt der Lebenshilfe keine Finanzierung für solche Leistungen." "Diese Vorgehensweise bzw. Rechtsauffassung des Landes Steiermark sei weder durch ein Gesetz noch durch irgendeine Verordnung gedeckt und „erscheint grob willkürlich“, erklärt Neger. ...
Quelle: OTS0125, 18. Okt. 2018, 11:38

"12 Projekte prämiert – von Wissensmanagement für Menschen mit Behinderung über Vätergesundheit bis zu gesunde Arbeitsplätze

Im Rahmen der Wiener Gesundheitsförderungskonferenz im Festsaal des Wiener Rathauses prämierten Stadträtin Sandra Frauenberger und Dennis Beck, Geschäftsführer der Wiener Gesundheitsförderung, gestern Montag innovative Gesundheitsförderungsprojekte mit dem Wiener Gesundheitspreis 2017. Die ersten Preise gingen an: „Papa macht mit“ in der Kategorie „Gesund in Grätzel und Bezirk“, „Gesunder Arbeitsplatz – Hinschauen, nicht wegschauen!“ in der Kategorie „Gesund in Einrichtungen und Organisationen“ sowie „Aufbau eines Wissensmanagements in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen“ zum heurigen Schwerpunkt „Gesunde gerechte Stadt“ [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 19.09.2017

Was ist die FrauenFrühlingsUni?
Die Frauen*Universität schafft Räume, um sich auszutauschen, zu diskutieren, sich zu vernetzen und frauen*politisch aktiv zu werden. Entstanden ist das Projekt damals von unabhängigen Frauen*organisationen und auch einzelnen Feministinnen*, die den von Männern dominierten Universitätsbetrieb zu durchbrechen versuchten. Frauen*fragen sollten dadurch in das Zentrum der Forschung gestellt und Wissenschaftlerinnen* eine Möglichkeit geboten werden, um ihre eigenen Untersuchungen zu präsentieren.

Bis 2012 haben Frauen*Sommer/FrühlingsUnis ausschließlich in Universitätsstandpunkten und -städten stattgefunden (sprich: Wien, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck). Mit der letztjährigen FFU in Burgenland wurde damit erstmals gebrochen.

Auch 2014 wollen wir den nicht-urbanen Raum in den Fokus rücken und so haben wir uns für das Land Salzburg entschieden, um auch das West-Ost-Gefälle innerhalb Österreichs zu schließen. Unser Ziel ist es, alle Frauen* jeden Alters, jeder Bildung, jeder Herkunft und jeder sexuellen Orientierung einzuladen, sich an der Frauen*FrühlingsUni zu beteiligen und teilzunehmen! Die Frauen*FrühlingsUniversität soll ein Freiraum für alle interessierten Frauen* sein, in dem mensch abseits der alltäglichen Mühen diskutieren und Erfahrungen austauschen, sich bilden und vernetzen kann. Gesellschafts- und frauen*politische Forderungen können nur gemeinsam gefunden werden, wenn verschiedenen Wirklichkeiten, Erfahrungen und Anliegen Freiraum geboten wird. Im Rahmen der Frauen*universität soll eine kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Herrschaftsstrukturen stattfinden.

Unabhängig von gesellschaftlichen Zuschreibungen sind Frauen* mit und ohne Arbeit, mit und ohne Betreuungspflichten, mit und ohne Behinderung, die zu einer Verbesserung des politischen, kulturellen und sozialen Lebens von Frauen* beitragen wollen, eingeladen, ihre Ideen zu präsentieren oder einfach nur um mit zu diskutieren. Auf der Frauen*FrühlingsUni spielt Vorwissen keine Rolle. ...

Es soll ein Berufsverbot für alle Lebensberater kommen!

In der letzten Nationalratssitzung vor den Ferien wurde das lange
diskutierte Psychologengesetz mit Wirksamkeit 1. Juli 2014 beschlossen, ohne
die Korrekturen, die die Berufsgruppe der LSB über. Präsid. Leitl
eingebracht hat zu berücksichtigen.
Dieses Gesetz , wenn in Kraft getreten verursacht Einschränkungen im
Berechtigungsumfang des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung. Dies trifft
alle unsere Absolventen und Auszubildenden, welche eine Gewerbeanmeldung
anstreben bzw. bereits angemeldet haben.
Der Bundesausschuss der LSB hat daher am 16. August in seiner Sitzung
mehrere Initiativen beschlossen:
• Info-Veranstaltungen in den Bundesländern
• Beauftragung eines Verfassungsjuristen (DDDr. Heinz Mayer) mit der
Einbringung einer Verfassungsklage
• Aufzeigen der Formalfehler im Gesetz (tun auch die Psychotherapeuten)
• Jurist. Prüfung ob durch das Psychologengesetz EU-Recht verletzt wird.

Bitte helfen Sie mit, sich dagegen zu wehren. Gemeinsam sind wir stark!

www.petitionen24.com/petition_gegen_das_psychologengesetz_2013

Unter der obigen Adresse haben wir eine Unterschriftenpetition gegen das
neue Psychologengesetz erstellt:

Bitte unterschreiben sie diese und leiten sie die
Internetadresse an ´Kollegen und Bekannte weiter. Machen sie so viele
Menschen wie möglich darauf aufmerksam.

Die Homepage wurde extra neutral gestaltet. Sie ist so verfasst, dass damit
keine Werbung für irgendeine Ausbildungsinstitution verbunden ist. Wir
wollen wirklich gemeinsam der Sache dienen und mit vielen Unterschriften
dann gemeinsam politisch aktiv werden. Gemeinsam sind wir stark.
Ausserdem finden sie uns in Facebook unter
https://www.facebook.com/Gesundheitsberatungsichern?fref=ts


Den Gesetzestext finden sie im Abschnitt 2 Gesundheitspsychologie, §13 Abs.
1-5. Es sieht ein Verbot für gesundheitsfördernde Beratung im psychosozialen
Bereich, Bewegung und Ernährung vor. ...

"Allgemein kann von einer Hitzewelle gesprochen werden, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Tagestemperaturspitzenwerte 30 Grad Celsius oder mehr betragen und für den dritten Tag eine ebensolche Temperaturlage prognostiziert wird [...]

Wer ist gefährdet?

In Wien sind gesunde erwachsene Personen bei adäquatem Lebenswandel auch bei Hitzebelastung gesundheitlich nicht gefährdet.

Potentiell gefährdet sind hingegen

Babys und Kleinkinder
Über 75-jährige Personen
Menschen mit Behinderungen
Kranke
Heimbewohnerinnen und -bewohner
Suchtkranke
Körperlich tätige Personen (schwere körperliche Arbeit, Sport)
Personen mit vorbestehenden Erkrankungen oder chronischer Medikamenteneinnahme

Diese oder deren Betreuungspersonen sind vor individuellen, hitzeassoziierten Gefährdungen zu warnen.

Was kann passieren?

Ungeschützter Aufenthalt in der Sonne kann zu vermehrtem Schwitzen und damit verursachtem Flüssigkeitsmangel, weiters zu körperlicher Überwärmung und Hitzestau bis hin zu Hitzschlag, Kollaps, Verwirrtheit und im schlimmsten Falle zum Tod führen.

Vorschläge für Verhaltensmaßnahmen

- Überwiegender Aufenthalt an möglichst schattigen, eventuell gekühlten Orten - Verwendung von Ventilatoren, gegebenenfalls Klimatisierung

- Räumlichkeiten tagsüber verdunkeln und Fenster schließen, nur nachts ausgiebigst lüften
AUSNAHME: Bei sehr hohen Außentemperaturen müssen Räume, in denen sich Gaskombithermen und Gasdurchlauferhitzer befinden, ständig großzügig (offenes Fenster) gelüftet werden, weil es zu Abzugsstörungen der Abgase kommen kann. Der damit verbundene Austritt des farb- und geruchlosen Gases Kohlenmonoxid kann zu (unter Umständen lebensbedrohlichen) Vergiftungen führen. Gibt es im Aufstellungsraum des Gerätes kein Fenster, öffnen Sie die Türe und lüften Sie andauernd über die geöffneten Fenster der angrenzenden Wohnräume. Lassen Sie das Gerät regelmäßig warten. Bei Unklarheiten ...
Quelle: wien.at-Newsletter vom 26.7.2013


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung