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Lebensberater*innenPaar- und Sexualberatung




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Zertifikate von Paar- und Sexualberatung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG
Liste der für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG anerkannten Personen und Einrichtungen
Detail-Info


Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Expert*innen.
Es erfolgte keine Prüfung durch die bestNET.Redaktion.


Bezeichnung Datum Abschluss Download
Mitglied Expertenliste Supervision WK Österreich
ausgestellt von: Fachverband Personenberater und Personenbetreuer WK Österreich
Um in das ExpertInnenpool Supervision beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise: Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung). Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für LebensberaterInnen (Psychologische Beratung) für Supervision (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung) oder Nachweis über den Abschluss einer Supervisionsausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für LebensberaterInnen für Supervision entspricht. Nachweis von 100 Stunden Praxis in einem Feld der Supervision (Protokolle bzw. allenfalls Honorarnoten über aktiv durchgeführte Supervisionen) http://www.lebensberater.at/Supervision?combine_1=Moritz&combine=
01.07.2016
Mitglied Expertenliste Supervision WK Österreich
ausgestellt von: Fachverband Personenberater und Personenbetreuer WK Österreich
Um in das ExpertInnenpool Supervision beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise: Nachweis über die aktive Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung). Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für LebensberaterInnen (Psychologische Beratung) für Supervision (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung) oder Nachweis über den Abschluss einer Supervisionsausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für LebensberaterInnen für Supervision entspricht. Nachweis von 100 Stunden Praxis in einem Feld der Supervision (Protokolle bzw. allenfalls Honorarnoten über aktiv durchgeführte Supervisionen) http://www.lebensberater.at/Supervision?combine_1=Moritz&combine=
Abschluss: 01.07.2016


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